Legionellen sind weiter eine Gefahr!

Werden Sie Ihrer Betreiberverantwortung gerecht?!

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider setzen unter bestimmten Umständen bakterienhaltige Wassertröpfchen frei, die beim Einatmen zu schweren gesundheitlichen Beschwerden führen können.

Um diese Gefahr zu verringern, ist seit August 2017 die 42. Bundes – Immissionsschutzverordnung (42. BImSchV) in Kraft. Diese formuliert einheitliche Vorgaben und gibt Eigentümern und Betreibern Handlungsanweisungen für Wiederinbetriebsetzung, Betrieb und Überprüfung von offenen Rückkühlanlagen und Nassabscheidern.

Betreiber sind jetzt zum Handeln verpflichtet und müssen Ihre Anlagen melden!

Bis zum August 2018 müssen alle Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider gemeldet werden. Für diese Meldung müssen Sie folgende Vorleistungen erbringen und die Konformität sicherstellen:

  • Organisation der Durchführung verpflichtender, mikrobieller Untersuchungen und Nulllinienermittlung
  • Sichtung / Zusammentragung / Erstellung der Dokumentationsunterlagen
  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach VDI2047-2
  • Erarbeitung eines verordnungskonformen Betriebstagebuchs
  • Vorbereitung der Unterlagen zur Meldungen an die zuständigen Behörden bis Juli 2018
  • Vorbereitung für die erforderliche Erstabnahme durch vereidigten Sachverständigen für betreffende Anlagen

Wir möchten Sie dabei unterstützen, alle Anforderungen zu erfüllen.

Hierzu haben wir ein Produkt entwickelt, das die notwendigen Unterlagen und alle Handlungsschritte bis hin zur erfolgreichen Registrierung des Systems für Sie organisiert. Auf Wunsch untersuchen wir Ihr Rückkühlsystem auf technische und energetische Schwachstellen und entwerfen ein maßgeschneidertes Optimierungskonzept.

Im Rahmen einer Ortsbegehung machen wir uns ein Bild von Ihrer Anlage und deren Betriebsweise. Wir erarbeiten mit Ihnen eine belastbare Dokumentation, bereiten die notwendige Meldung an die Behörden vor und erstellen die erforderliche Gefährdungsbeurteilung nach VDI 2047-2. Für notwendige mikrobielle Untersuchungen finden wir gemeinsam mit Ihnen einen passenden Partner.

Zögern Sie nicht, sprechen Sie uns an, werden Sie Ihrer Betreiberverantwortung und damit einem rechtssicheren Immobilienbetrieb gerecht.

Lesen Sie hierzu auch unsere neue Informationsbroschüre zum Thema Kühlturmhygiene.


Unsere speziell für diese Thematik ausgebildeten Umweltingenieure beraten und unterstützen Sie gern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner:

Michael Maschkowitz

+49 531 25602 322