Achtung! Energieaudit­pflicht für Großunter­nehmen

Der Deutsche Bundestag hat im Februar 2015 die Novelle des EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) beschlossen. 

Das Gesetz stellt einen wichtigen Meilenstein zur Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie dar, welche eine Steigerung der Energieeffizienz um 20 % bis zum Jahr 2020 vorsieht.

Vor diesem Hintergrund werden Großunternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro gesetzlich dazu verpflichtet bis zum 05. Dezember 2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen und es anschließend alle vier Jahre zu wiederholen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Großunternehmen, die bereits ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 implementiert haben.

Ziel der Energieauditpflicht ist es, dass Großunternehmen ihre Energieeinsparpotentiale aufdecken und wirtschaftlich bewerten sollen. Energieaudits nach DIN EN 16247-1 müssen unabhängig und frei von Vorteilnahme sein.

Wir, die M&P Gruppe, begleitet Großunternehmen aller Branchen bei der Umsetzung von Energieeffizienzprojekten seit nunmehr 25 Jahren und kennen die Probleme und Wünsche unserer Kunden. Unsere Werkzeuge sind effizient und lösungsorientiert. Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN ISO 16247-1 und/oder bei der Implementierung eines Energiemanagementsystems.


Sie fühlen sich als Mitarbeiter eines Großunternehmens angesprochen und benötigen Unterstützung? Dann wenden Sie sich gerne an: 

Michael Maschkowitz