Achtung! Energieaus­weis­pflicht bei Neuvermietung.

Das Interesse der Mieter an energieeffizienten Gebäuden wächst. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind auch Eigentümer von Nichtwohngebäuden seit dem Jahr 2002 dazu verpflichtet bei Neubau, Modernisierung oder Neuvermietung, einen Energieausweis zu erstellen.

Neuerungen der EnEV 2014 (Energieeinsparverordnung) für Vermieter:

Seit dem 1. Mai 2014 wurden die Anforderungen der EnEV noch einmal verschärft. In der novellierten Energieeinsparverordnung 2014 §16ff kommen vor allem Änderungen bei der Neuvermietung von Gebäuden oder Gebäudeteilen zum Tragen. Hiervon sind zahlreiche Immobilienbesitzer betroffen. Spätestens zum Vertragsabschluss ist dem Mieter nun ein gültiger Energieausweis vorzulegen.

Als Mehrwert des Energieausweises für Nichtwohngebäude erhalten Immobilienbesitzer fachlich fundierte Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes, über eventuelle Schwachstellen und sinnvolle Optimierungsmaßnahmen. Dies ermöglicht gezieltes Handeln und hilft, den Einsatz der Mittel zur Modernisierung zu optimieren.

Erfüllen Sie die gesetzliche Pflicht bei Neuvermietung Ihrer Immobilie und nutzen Sie die energetischen Potenziale, die sich durch die Erstellung eines Energieausweises bieten!


Zusätzlicher Mehrwert durch M&P:

  • Planung und Umsetzung der vorgefundenen technischen Energieeffizienzmaßnahmen.
  • Finanzierungsdienstleistungen der Maßnahmen.

Energiepotenzialcheck und Energiekonzepte auf Gebäude und Liegenschaftsniveau.


Energieausweis für Nichtwohngebäude nach EnEV 2014 (Aushangsmuster; Quelle: dena, BMVBS)

Zum Muster


Sie fühlen sich als Vermieter angesprochen und benötigen Unterstützung? Dann wenden Sie sich gerne an: 

Michael Maschkowitz