Erneuerung der Energieausweise in 2018

Es drohen Bußgelder bei Weiternutzung!

Nach 10 Jahren werden dieses Jahr erstmalig zahlreiche Energieausweise ungültig und müssen erneuert werden.

Seit 2008 sind Energieausweise für Bestandsgebäude Pflicht. Eigentümer von Immobilien müssen diese bei Neuvermietung oder Verkauf vorlegen, unabhängig davon ob es sich um ein Wohn- oder Nicht-Wohngebäude handelt. Die Gültigkeit von 10 Jahren der ersten Ausweise läuft in diesem Jahr ab und es drohen Bußgelder von bis zu 15.000 € bei Weiternutzung.

Beugen Sie mit M&P diesen Bußgeld-Zahlungen vor: Wir erneuern Ihre Energieausweise. Zusätzlich zeigen wir Ihnen im Energieausweis wesentliche Einsparpotenziale auf, welche die Betriebskosten Ihrer Immobilie nachhaltig senken werden.

Wenden Sie sich bei Fragen gerne an unseren Ansprechpartner:

Michael Maschkowitz

+49 (0) 531 25602 322