Energierecht haben mit M&P

Überblick im Paragrafendschungel

Insgesamt umfasst das Energierecht in Deutschland ca. 1.500 Paragrafen.

Seit dem 01.01.2021 wird CO2 bepreist. Fossile Brennstoffe werden teurer und Effizienzmaßnahmen noch attraktiver.

Auch beim neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt es Änderungen: Die ersten, zehn Jahre alten Energieausweise sind seit 2020 nicht mehr gültig. Bei der Inspektion von Klimaanlagen gilt: Große Anlagen >70 kW Kälteleistung müssen tiefergehend untersucht werden. Für kleinere Anlagen mit 12–70 kW Kälteleistung reichen Stichprobenuntersuchungen.

Laut Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (kurz: GEIG) muss seit 11.03.2021 bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden ab elf Stellplätzen für jeden fünften Stellplatz Ladeinfrastruktur eingerichtet werden.

Im Handel steht die F-Gas-Verordnung im Fokus. Groß- und Gewerbekälte müssen in den kommenden Jahren umgerüstet oder ausgetauscht werden. Die gute Nachricht: Die Umsetzung der Vorgabe ist nicht nur gesetzlich gefordert, sondern wird von der BAFA seit dem 27.08.2020 gefördert.

Alle Stromerzeuger müssen seit dem 31.01.2021 in das neue Marktstammdatenregister eingetragen werden, unabhängig von der Größe der Anlage.

Positive Nachrichten für Stromerzeuger kommen aus Richtung der Drittmengenabgrenzung nach §104 EEG. Die Frist wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Betreiber haben nun ein Jahr mehr Zeit, EEG-privilegierte Drittstrommengen an Übertragungsnetzbetreiber zu melden.

News gibt es auch aus dem Fördersektor für das produzierende Gewerbe: Das 2020 eingeführte Förderprogramm für Effizienzmaßnahmen und den Einsatz regenerativer Energien in Produktionsprozessen wird 2021 fortgeführt. Maßnahmen werden bis zu 45 % gefördert!

Unser Energieexperte, Michael Maschkowitz, macht auch Ihr Unternehmen noch (energie)effizienter.