Registrierungs­frist für
Strom­erzeugungs­anlagen

Frist bis 31. Januar 2021

Registrierungsfrist für Stromerzeugungsanlagen Registrierungsfrist für Stromerzeugungsanlagen endet am 31.01.2021

Handeln Sie jetzt und registrieren Sie Ihre Anlagen bei Ihrem Stromerzeuger!

Es ist nicht mehr viel Zeit: Alle Stromerzeugungsanlagen und Stromspeicher müssen bis zum 31.01.2021 im neuen Marktstammdatenregister registriert sein.

Das Marktstammdatenregister ist die Datenbank der Energiewende. Das öffentlich zugängliche Register gibt Netzbetreibern, Behörden, der Politik, aber auch den Feuerwehren einen aktuellen Überblick über die installierten Anlagen.

Zukünftig sind damit alle Erzeuger und Speicher in einem Register der Bundesnetzagentur gemeldet. Die Registrierung muss unabhängig vom Alter und der Größe der Anlage erfolgen. Geregelt ist das Verfahren in der Marktstammdatenverordnung.

Ausnahmen gibt es nur sehr wenige. Ausgenommen sind z. B. Notstromaggregate bis 1.000 kW und USV-Anlagen, welche keiner Lastspitzenglättung dienen.

Wir beraten Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Kontaktieren Sie uns gerne: