Energieversorgung sichern

Unternehmen in der Pflicht!

Sichere Energieversorgung

Um Energieeinsparmaßnahmen in der Wirtschaft zu beschleunigen hat die Bundesregierung in der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)“ Unternehmen zu konkreten Maßnahmen zur Umsetzung von wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet.

Die Umsetzungsverpflichtungen bestehen gemäß EnSimiMaV für alle Unternehmen, bei denen Maßnahmen aus einer der folgenden Auditierungen identifiziert wurden:

  • Energieaudits nach § 8 des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) oder
  • Energie- oder Umweltmanagementsysteme nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über Energiedienstleistungen

Unternehmen, die gemäß DIN EN 17463 nach maximal 20 Prozent der Nutzungsdauer einen positiven Kapitalwert ergeben, müssen dies umsetzen. Die identifizierten Maßnahmen müssen umgehend bzw. spätestens innerhalb von 18 Monaten umgesetzt werden, d.h. bis spätestens März 2024.

Unsere Energieexperten unterstützen Sie gern dabei.