Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Die Wiederholung steht an! 

2019 ist es wieder soweit: Nach 4 Jahren müssen Großunternehmen ihr gesetzlich verpflichtendes Energieaudit wiederholen.

Nach der erstmalig verpflichtenden Auditierung im Jahr 2015 ist vier Jahre später eine erneute Auditierung nach DIN EN 16247-1 notwendig. 

Für viele unserer Kunden ist diese Tatsache, eine wiederholte Auditierung durchführen zu müssen, bereits jetzt entscheidend, um für das kommende Jahr 2019 gerüstet zu sein. Kommen Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach und planen frühzeitig Ihr Audit ein!

Ziel der Energieauditpflicht ist es, dass Großunternehmen ihre Energieeinsparpotentiale aufdecken und wirtschaftlich bewerten sollen. Energieaudits nach DIN EN 16247 müssen unabhängig und frei von Vorteilnahme sein. Diese sind durch Personen mit geeigneter beruflicher Qualifizierung und praktischer Erfahrung durchzuführen. 

Die M&P Gruppe begleitet Großunternehmen aller Branchen bei der Umsetzung von Energieeffizienzprojekten seit über 29 Jahren und kennt die Probleme und Wünsche der Kunden. Unsere Werkzeuge sind effizient und lösungsorientiert.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung eines Energieaudits und unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.


Wenden Sie sich bei Fragen gerne an unseren Ansprechpartner:

Michael Maschkowitz

+49 (0) 531 25602 322