Pflicht zur Inspektion

Beachten Sie Ihre Pflichtinspektionen von Lüftungs- und Kälteanlagen.

Prüfpflichtige RLT-AnlagePrüfpflichtige RLT-Anlage Prüfpflichtige Kälteanlage

In Deutschland besteht gemäß der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV) eine Pflicht zur Inspektion von Lüftungs- und Kälteanlagen, welche bereits seit mindestens zehn Jahren in Betrieb sind (Baujahr 2006 oder früher).

Bei Nicht-Einhaltung dieser Vorschrift droht den Eigentümern/Betreibern ein Bußgeld von bis zu 15.000 € je Anlage.

Gemäß den aktuellen Mitteilungen in den Fachmagazinen und Presseportalen wurden in Deutschland bislang jedoch nur etwa 3% aller inspektionspflichtigen Anlagen untersucht, während immer mehr Bundesländer mit der Nachweisprüfung beginnen. M&P unterstützt hier gerne bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften. Sprechen Sie uns an!

Den Kern der Inspektion bildet dabei die Objekt-Begehung, bei welcher sowohl die Bestandssituation „vor Ort“ erfasst, als auch die Energieeffizienz der einzelnen Bauteile und des Gesamtsystems bewertet werden. Im Anschluss an die Begehung erhält der Kunde für jede inspektionspflichtige Anlage einen etwa 15-seitigen Bericht. Als größten Mehrwert enthält dieser energetische Optimierungsmaßnahmen, welche von uns im Zuge der Begehung detektiert wurden und somit die getätigte Investition im Regelfall bereits nach kurzer Zeit amortisieren. Die Maßnahmen führen zu keinem Qualitäts- oder Komfortverlust, sondern zu einer Schonung unserer Umwelt und Reduktion Ihrer Betriebskosten.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Bei Interesse kontaktieren Sie bitte: