ENERGIEAUDIT

Gesetzeskonformes Aufdecken, Benennen und Bewerten von Energieeinsparpotenzialen.

Key Visual Energieaudit (Regler)

Aus der gesetzlichen Pflicht eine Kür machen – Ihre Chance, lohnende, wirtschaftliche Verbesserungsmaßnahmen zu erkennen.


Energieauditpflicht! Welche Unternehmen sind betroffen?

Alle Großunternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro wurden erstmals 2015 gesetzlich dazu verpflichtet, ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen und es alle vier Jahre zu wiederholen. Als Stichtag gilt aktuell der 05. Dezember 2019.

Alle Großunternehmen bzw. nicht KMUs (KMU = kleine und mittlere Unternehmen) sind betroffen, egal ob sie ein produzierendes Unternehmen sind oder nicht. Die Richtlinie betrifft also auch Eigentümer und deren Immobilien etwa von Rechenzentren, Krankenhäusern, Einkaufs- und Veranstaltungszentren oder Sportstätten. Unternehmen mit einer Vielzahl von ähnlichen Standorten haben die Möglichkeit, das sogenannte Multi-Site-Verfahren anzuwenden, bei dem Cluster vergleichbarer Objekte gebildet werden. Das minimiert den Aufwand.

Für Unternehmen mit wenigen, sehr energieintensiven Standorten kann das ab dem diesjährigen Auditintervall mögliche Gruppenaudit eine Vereinfachung darstellen. Hier müssen nur die Objekte auditiert werden, die zusammen für 90 % des Gesamtenergieverbrauchs des Unternehmens verantwortlich sind. In diesem Fall wird das Audit als verhältnismäßig und repräsentativ bewertet.

Durch die Ermittlung, wo in Unternehmen wieviel Energie verbraucht wird, wird gleichzeitig erkennbar, an welchen Stellen Einsparpotenziale schlummern. Auf die Motivation der Unternehmen vertrauend, die Energiekosten durch Steigerung der Energieeffizienz zu reduzieren, stellt das Energieaudit ein wichtiges Instrument der Bundesregierung zur Umsetzung der Klimapolitik dar.

Nähere Infos finden Sie in unserem Produktblatt oder in unserem Blog.


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Michael Maschkowitz